April 6th, 2011
PKV – Leistet bei politischen Unruhen im Ausland nicht
Viele reisefreudige Deutsche besitzen eine weltweit geltende Auslandsschutzversicherung. Sowohl die gesetzlichen wie auch die privaten Krankenversicherungen bieten entsprechende Absicherungen und ergänzende Tarife an. Dieser Auslandsschutz garantiert die mögliche Behandlung im Ausland als Privatpatient und sorgt meist sogar, sofern dies medizinisch notwendig ist, für den Rücktransport in die Heimat. In vielen Fällen ist die Versicherung auch im Rahmen einer gebuchten Reise im Paket der angebotenen Reiseversicherungen enthalten.
Wann zahlt die Auslandsversicherung?
Die private Krankenversicherung zahlt für medizinische Leistungen, die im Ausland aufgrund von Unfall oder Erkrankung erbracht werden. Die PKV übernimmt im Urlaubsland dann die Kosten für einen eventuell notwendigen Arztbesuch, einen Aufenthalt im Krankenhaus sowie die für die Heilung benötigten Heil- und Hilfsmittel sowie Arzneien. Sie trägt auch dann die Kosten, wenn Urlauber während politischer Unruhen oder gar Scharmützeln verletzt werden. Allerdings gibt es da zu unterscheiden, ob für das betreffende Land eine Reisewarnung der Bundesregierung ausgesprochen wurde oder nicht.
Wann zahlt die Versicherung nicht?
Die teilweise kriegerischen Auseinandersetzungen und politische Unruhen gefährden zunehmend deutsche Reisende. Die aktuellen Ereignisse werfen die Frage auf, wann die Versicherungsgesellschaften keine Leistung erstatten. Reiseversicherungen und auch die privaten Krankenversicherungen gewähren Urlaubern, die ihre freien Tage in Kriegsgebieten verbringen wollen, keinen Schutz. Im Kleingedruckten der Versicherungen werden Schäden durch Kriegsereignisse von vornherein ausgeschlossen. Urlauber, die dennoch in dieses Land reisen, tun dies auf eigene Gefahr, sprich sämtliche Schäden sind dann nicht mehr versichert. Leistungen in Ländern, für die das Auswärtige Amt eine offiziellen Reisewarnung ausgesprochen hat, müssen von den Versicherungsgesellschaften nicht zwingend übernommen werden. Wird der Reisende während seines Auslandaufenthaltes von der Reisewarnung überrascht, ist die Zeit zwischen der offiziellen Reisewarnung und der vorzeitigen Rückreise durch die Versicherungen abgedeckt. Im Einzelfal muss der Urlauber auf Kulanz seines Versicherers hoffen, der üblicherweise die spezifische Situation prüft und bewertet.
Welche Krankenversicherug ist für mich die Richtige?
Im Internet sind zahlreiche Vergleichsportale verfügbar, die einen aktuellen Überblick über die Versicherungsgesellschaften und deren angebotenen Tarife bieten. Auf http www.privatekrankenversicherung.net können aus einer Vielzahl von Tarifen die passenden Angebote gefiltert werden. Der Kunde sollte sich allerdings nicht von vermeintlich günstigen Tarifen zu voreiligem Handeln verleiten lassen. Diese Tarife bieten häufig sehr geringe Leistungen an – teilweise unter dem der gesetzlichen Versicherungen – und beinhalten hohe Selbstbehalte, die im Krankheitsfall zu einer starken finanziellen Belastung führen. Das Online-Portal nennt darüber hinaus auch die Versicherungen mit dem jeweiligen besten Preis-/Leistungsverhältnis und bietet zusätzlich den Service des bequemen Online-Abschlusses seines gewählten Tarifes an.